Die Energiewende ist und bleibt ein Gemeinschaftsprojekt. Da passt es auch, dass sich bei dem freien Projekt „Energieallee A31“ viele verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Systemlösungen beteiligen.
Die Energieallee A31 ist ein beispielhaftes Projekt mit einer Vor-Ort-Energiegewinnung und dezentralen Strukturen, das die Rolle des Münsterlandes und NRW als Schaufensterregion des Energiewandels weiter verdeutlicht. Der Bau in unmittelbarer Nähe der Energieallee ist ein weiteres sinnvolles Puzzlestück, welches sich wunderbar regional einfügt.
In Reichweite unserer 2017 errichteten Anlage in der Bauernschaft Tungerloh-Pröbsting konnten wir im Jahr 2024 zwei weitere Anlagen erfolgreich realisieren. Der Umsetzung ging ein reibungsfreier Genehmigungsprozess voraus.
Wir konzipieren maßgeschneiderte Lösungen, die auf die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen abgestimmt sind - von der genauen Standortplanung bis zum Beteiligungsformat für lokale Akteure.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Gemeinde und auch die Anwohner vor Ort finanziell zu beteiligen. Um eine Windenergieanlage zu errichten, schließen wir mit den Flächeneigentümern Nutzungsverträge ab, sodass diese über die gesamte Laufzeit jährlich eine Pacht erhalten. Teile davon können auch für direkt benachbarte Anwohner herangezogen werden.
Auch Gemeinden profitieren davon, wenn sie eigene Flächen besitzen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden.
Dank des § 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes besteht seit 2021 zudem die Möglichkeit, die Kommunen an den Einnahmen der Windverstromung teilhaben zu lassen. Der Vorhabenträger darf den angrenzenden Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anbieten. Das schließt alle Gemeinden ein, die im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte liegen. Liegen mehrere Gemeindegebiete im Umkreis einer Anlage, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Die Stadt Gescher profitiert von rund 45.000 € pro Jahr aus dem Betrieb unserer Anlagen.
Der Standort beider Anlagen befindet sich in einer rechtswirksamen Konzentrationszone des Flächennutzungsplans der Glockenstadt Gescher.


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