




Besonders über die sehr kurze Vorlaufzeit von lediglich 24 Monaten, die zwischen der ersten Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern bis zur Inbetriebnahme rekordverdächtig sind, freuen wir uns sehr!

Ein Solarpark ist in der Regel auf eine Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Die Photovoltaik-Module behalten auch nach dieser Zeit noch einen großen Teil ihrer Leistung, allerdings sinkt der Wirkungsgrad durch natürliche Alterung leicht. Nach 25 Jahren können oft noch mehr als 85% herstellerseitig garantiert werden. Wechselrichter und andere technische Komponenten werden meist früher erneuert, sodass die Anlage technisch auch länger betrieben oder durch ein Repowering modernisiert werden kann.
Nach Ablauf der Betriebszeit besteht jedoch die Pflicht zum Rückbau: Die Module, Unterkonstruktionen und Nebenanlagen werden entfernt, die Flächen wieder hergestellt und können anschließend erneut landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Rückbaupflicht ist nicht nur in den Nutzungsverträgen mit den Grundstückseigentümern verankert, sondern wird zusätzlich über die Baugenehmigung, Bebauungspläne und häufig auch über städtebauliche Verträge abgesichert. Gemeinden verlangen in der Regel eine finanzielle Sicherheit (z. B. Bürgschaften), damit der Rückbau zuverlässig gewährleistet ist.
Damit ist sichergestellt, dass Solarparks keine dauerhaften Eingriffe in Boden und Landschaft hinterlassen und die Flächen nach Ende der Nutzung wieder frei verfügbar sind.
Die Modultische von Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden in der Regel mit Stahlpfeilern im Boden verankert, die ohne Betonfundamente auskommen. Diese Pfeiler sind mit speziellen Legierungen bzw. Verzinkungen versehen, die einen langfristigen Korrosionsschutz sicherstellen. Daurch wird verhindert dass Schadstoffe in den Boden gelangen.
Da die Eingriffe vergleichsweise gering sind, bleibt die Fläche nach Rückbau wieder landwirtschaftlich nutzbar. Besonders sensibel ist der Bau in oder nahe von Wasserschutzgebieten: Hier prüfen die zuständigen Behörden jeden Eingriff sorgfältig und legen strenge Auflagen fest, um Grundwasser und Böden zu schützen. Dazu gehören etwa Vorgaben zur Materialwahl, zur Abdichtung oder zur Abstandswahrung.
Insgesamt zeigt die Praxis, dass Solarparks bei fachgerechter Planung und Genehmigung keine nachhaltigen Schäden am Boden verursachen. So bleibt die Energiewende mit Photovoltaik auch unter dem Aspekt des Bodenschutzes verantwortungsvoll umsetzbar.
In einem Solarpark wandeln Photovoltaik-Module das Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um, der zunächst als Gleichstrom (DC) entsteht. Grundlage ist die sogenannte Photozelle: Wenn Photonen, also Lichtteilchen, auf die Halbleiterschicht des Moduls treffen, lösen sie Elektronen aus und erzeugen so einen elektrischen Stromfluss. Damit dieser Strom genutzt werden kann, wird er durch Wechselrichter in Wechselstrom (AC) umgewandelt. Das ist die Stromart, die auch in Haushalten und im öffentlichen Netz verwendet wird. Anschließend hebt eine Trafostation die Spannung auf das Niveau des Mittelspannungsnetzes an. Über eine Übergabestation wird der Strom schließlich ins Netz eingespeist und dort sicher verteilt.
Diese Abfolge – Modul, Wechselrichter, Trafo und Übergabestation – bildet die zentralen Bausteine eines Solarparks. Die Sonne liefert Strom, die Technik macht ihn netzfähig, und über die Übergabestation gelangt er zu Verbraucherinnen und Verbrauchern. So entsteht aus Sonnenlicht zuverlässig Energie für die Region.
Solarparks können die Artenvielfalt erhöhen, wenn sie naturverträglich geplant und gepflegt werden. Extensiv gepflegte Flächen mit Blühstreifen, seltenen Mahdintervallen und Strukturvielfalt bieten Pflanzen und Insekten neue Lebensräume. Besonders spannend ist, dass sich inzwischen auch Feldlärchen als Bodenbrüter vermehrt in PV-Parks niederlassen. Dabei wurde lange angenommen, dass sie vertikale Strukturen meiden.
Studien zeigen, dass die Module Mikrohabitate schaffen, etwa feuchtere Schattenbereiche mit mehr Insekten oder ungestörte Niststreifen zwischen den Reihen. Häufig wird die Pflege durch Schafbeweidung übernommen: Sie hält die Vegetation niedrig, fördert Blühpflanzen und Insekten und ermöglicht eine Doppelnutzung der Fläche für Energieerzeugung und Landwirtschaft. Damit können Solarparks sogar zu Biodiversitätshotspots werden, wenn sie richtig gepflegt und ökologisch begleitet werden. Natürlich hängt der Nutzen vom Standort und Management ab, weshalb faunistische und floristische Erhebungen im Genehmigungsverfahren unverzichtbar sind.
Insgesamt zeigt sich: Mit den richtigen Maßnahmen leisten Solarparks nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, sondern auch zur Stärkung lokaler Ökosysteme.
Moderne Solarmodule bestehen aus entspiegeltem Glas und reflektieren nur sehr wenig Licht. Trotzdem wird bei jedem Projekt ein Blendgutachten erstellt, das mithilfe von Simulationen den Sonnenstand, Ein- und Ausfallwinkel sowie die Sichtachsen von Straßen oder Bahnlinien berechnet. Dabei wird geprüft, ob bestimmte Grenzwerte für Helligkeit (z. B. über 10.000 cd/m² Leuchtdichte oder 40.000 Lux) und Dauer der Blendung (z. B. länger als 30 Minuten pro Tag oder häufiger als 30 Tage pro Jahr) überschritten werden könnten. Wenn dies der Fall ist, empfiehlt der Gutachter Maßnahmen wie Blendschutzfolien, Blendschutzwände oder -zäune oder die Neuausrichtung einzelner Modultische. Die Genehmigungsbehörde übernimmt solche Empfehlungen dann meist als Auflage im Baugenehmigungsbescheid, sodass Verkehrsteilnehmer zuverlässig geschützt sind. In der Praxis zeigen Studien, dass PV-Anlagen deutlich weniger blenden als Wasserflächen oder Glasfassaden. So bleibt der Verkehr sicher und gleichzeitig entsteht saubere Energie ohne Einschränkungen für die Umgebung.
Solarparks dürfen in Bayern nur dort entstehen, wo die Gemeinde es erlaubt und die Fläche im Bebauungsplan als „Sondergebiet Solar“ ausgewiesen ist. Besonders geeignet sind Konversionsflächen (z. B. ehemalige Militär- oder Industrieareale), Randlagen entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie landwirtschaftlich weniger ertragreiche Böden. Für diese Flächen gibt es sogar besondere Fördermöglichkeiten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit 2025 können bestimmte Anlagen entlang von Verkehrswegen einfacher genehmigt werden. Zusätzlich müssen Umwelt- und Artenschutz beachtet werden, damit Tiere und Pflanzen geschützt bleiben. Es erfolgen zum Beispiel mehrmonatige Kartierungen von bodenbrütenden Vögeln. Solarparks sind rückbaubar und versiegeln den Boden nicht. Mit ökologischen Maßnahmen wie Blühstreifen oder Extensivpflege können sie die Artenvielfalt sogar erhöhen und leisten so einen doppelten Beitrag: saubere Energie und mehr Natur.
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